Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
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Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
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Fachlich freigegeben am
25.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
- Relevant für: Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Gewässer und Gebiet muss eingegrenzt werden
- Antrag: schriftlich