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Jährliche Berichte über Emissionen Anordnung Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Nordrhein-Westfalen 99063036088001, 99063036088001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063036088001, 99063036088001

Leistungsbezeichnung

Jährliche Berichte über Emissionen Anordnung Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

Verrichtungsdetail

Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie betreiben eine abfallmitverbrennende Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Wie Sie die jährlich einzureichenden Angaben zu Ihrer Anlage mitteilen, erfahren Sie hier.

Volltext

Als Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle folgende Angaben zu Ihrer abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage melden:


1.     die installierte Feuerungswärmeleistung,
2.     die Art der Feuerungsanlage,
3.     ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
4.     das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
5.     die Jahresgesamtemissionen,
6.     die jährlichen Betriebsstunden,
7.     den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
8.     gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
9.     gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt.

Als Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle folgende Angaben zu Ihrer abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage melden:


1.     die installierte Feuerungswärmeleistung,
2.     die Art der Feuerungsanlage,
3.     ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
4.     das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
5.     die Jahresgesamtemissionen,
6.     die jährlichen Betriebsstunden,
7.     den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
8.     gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
9.     gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresbericht über Emissionen

Voraussetzungen

Sie betreiben eine abfallmitverbrennende Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie fertigen jährlich für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln einen Bericht mit den entsprechenden Angaben an.
  • Sie reichen den Bericht bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Bericht auf Plausibilität.
  • Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht dem Umweltbundesamt zu.
  • Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie reichen den Bericht jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen der zuständigen Stelle melden:

  1. installierte Feuerungswärmeleistung
  2. Art der Feuerungsanlage
  3. Zugehörigkeit der Anlage zu einer Raffinerie
  4. Datum der Betriebsaufnahme und Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage
  5. Jahresgesamtemissionen
  6. jährliche Betriebsstunden
  7. jährlicher Gesamtenergieeinsatz
  8. gegebenenfalls Schwefelgehalt bei Einsatz einheimischer schwefelhaltiger fester Brennstoffe
  9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn im Zeitraum der letzten 5 Jahre über 1.500.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden