Jährliche Berichte über Emissionen Anordnung Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
$ 22, Nr. 1, 17. BImSchvG (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen)
Sie betreiben eine abfallmitverbrennende Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Wie Sie die jährlich einzureichenden Angaben zu Ihrer Anlage mitteilen, erfahren Sie hier.
Als Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle folgende Angaben zu Ihrer abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage melden:
1. die installierte Feuerungswärmeleistung,
2. die Art der Feuerungsanlage,
3. ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
4. das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
5. die Jahresgesamtemissionen,
6. die jährlichen Betriebsstunden,
7. den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
8. gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt.
Als Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle folgende Angaben zu Ihrer abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage melden:
1. die installierte Feuerungswärmeleistung,
2. die Art der Feuerungsanlage,
3. ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
4. das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
5. die Jahresgesamtemissionen,
6. die jährlichen Betriebsstunden,
7. den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
8. gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt.
Sie betreiben eine abfallmitverbrennende Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
- Sie fertigen jährlich für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln einen Bericht mit den entsprechenden Angaben an.
- Sie reichen den Bericht bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Bericht auf Plausibilität.
- Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht dem Umweltbundesamt zu.
- Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.
Sie reichen den Bericht jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.
Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage müssen der zuständigen Stelle melden:
- installierte Feuerungswärmeleistung
- Art der Feuerungsanlage
- Zugehörigkeit der Anlage zu einer Raffinerie
- Datum der Betriebsaufnahme und Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage
- Jahresgesamtemissionen
- jährliche Betriebsstunden
- jährlicher Gesamtenergieeinsatz
- gegebenenfalls Schwefelgehalt bei Einsatz einheimischer schwefelhaltiger fester Brennstoffe
- gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn im Zeitraum der letzten 5 Jahre über 1.500.