Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige
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Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, müssen den Betrieb dieser Anlagen bei den zuständigen Behörden anzeigen, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.