Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagd (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein
- Falknerjagdschein Ersatz
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- zuständig: untere Jagdbehörde
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja