Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vorgesehen zum Löschen - Bestattungsgeld für Kriegsopfer

Nordrhein-Westfalen 99076001000000, 99076001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076001000000, 99076001000000

Leistungsbezeichnung

Vorgesehen zum Löschen - Bestattungsgeld für Kriegsopfer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bestattungsgeld (Synonym), Tod (Synonym), Heilbehandlung (Synonym), Leichenüberführung (Synonym), Bestattung (Synonym), Rente (Synonym), Beschädigter (Synonym), Schädigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Kriegsopferentschädigung (076)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Stirbt ein Beschädigter oder ein Hinterbliebener, so können Sie als Angehörige ein Bestattungsgeld erhalten, wenn die verstorbene Person zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte.
Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Stirbt ein Beschädigter oder ein Hinterbliebener, so können seine Angehörigen ein Bestattungsgeld erhalten, wenn die verstorbene Person zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte.
Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden