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Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge

Nordrhein-Westfalen 99076006000000, 99076006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076006000000, 99076006000000

Leistungsbezeichnung

Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verlust (Synonym), Witwenrente (Synonym), Kriegsopferversorgung (Synonym), Entschädigungsrecht (Synonym), Grundrente (Synonym), Witwenversorgung (Synonym), Versorgungsanspruch (Synonym), Lebenslagen (Synonym), Schädigung (Synonym), Kriegsopfer (Synonym), Bundesversorgungsgesetz (Synonym), Leistungsgewährung (Synonym), Pflegegeld (Synonym), Waisenbeihilfe, Elternrente (Synonym), Beschädigte (Synonym), Versorgungsanspruchs (Synonym), Fürsorgeleistung (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Heilbehandlung (Synonym), Hinterbliebenenrente (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Kriegsopferentschädigung (076)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie als gesundheitlich beeinträchtigte Person (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.

Als Beschädigte bzw. Beschädigter erhalten Sie ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben. Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie eine Hinterbliebene bzw. ein Hinterbliebener von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Leistungsberechtigte sind vor allem:

  • Kriegsbeschädigte,
  • Opfer von Gewalttaten,
  • Wehrdienstbeschädigte,
  • Zivildienstbeschädigte,
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
  • Impfgeschädigte
  • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Sie sind:

  • gesundheitlich beeinträchtigt und
    • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
    • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
  • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
  • Familienangehöriger eines Beschädigten.

Bedürftigkeit

Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), die eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie eine Hinterbliebene bzw. ein Hinterbliebener von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Leistungsberechtigte sind vor allem:

  • Kriegsbeschädigte,
  • Opfer von Gewalttaten,
  • Wehrdienstbeschädigte,
  • Zivildienstbeschädigte,
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
  • Impfgeschädigte
  • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

Ansprechpunkt

Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen

Zuständige Stelle

Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen