Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen

Nordrhein-Westfalen 99088021000000, 99088021000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088021000000, 99088021000000

Leistungsbezeichnung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen

Leistungsbezeichnung II

Forschung in Schulen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Datenerhebung in Schulen (Synonym), Befragung in Schulen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

SchulG § 120 Abs. 4; BASS  10 - 45 Nr. 2

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu wissenschaftlichen Forschungsvorhaben in Schulen.

Volltext

Empirische Untersuchungen bzw. Befragungen, die von Personen und Institutionen in Schulen durchgeführt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch die jeweiligen Schulleitungen. 
Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die Schulleitung nach Beteiligung der Schulkonferenz. Bei besonderer oder überörtlicher Bedeutung des Vorhabens muss die obere Schulaufsichtsbehörde unterrichtet werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Die Anfragen sollen folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:
- eine Darstellung des Untersuchungsvorhabens,
- Muster aller Unterlagen, deren Verwendung vorgesehen ist,
- Angaben über die voraussichtliche Inanspruchnahme der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler,
- den Zeitplan der Untersuchung oder Befragung,
- bei Anfragen aus dem Hochschulbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers, bei Anfragen aus Studienseminaren eine Stellungnahme der Fachleiterin oder des Fachleiters und der Seminarleitung, in der das Vorhaben in Inhalt und Form unterstützt wird.
 

Voraussetzungen

Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn
- keine unvertretbare Belastung des Unterrichts stattfindet,
- Lehrkräfte und Verwaltungspersonal der Schule nicht in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden,
- sich das Vorhaben auf die Unterrichts- und Erziehungswirklichkeit in Schule und Unterricht bezieht
- durch Art und Inhalt der Untersuchung oder Befragung nicht in schutzwürdige Rechte von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten oder weiteren Personen eingegriffen wird,
- die Anonymität der Betroffenen gewahrt bleibt; bei Einsatz von Fragebögen muss deren Rückgabe in verschlossenen Briefumschlägen erfolgen;
- Namen und Anschriften der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden,
- die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler sich auf der Grundlage umfassender Informationen über das Vorhaben schriftlich einverstanden erklärt haben und zuvor auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen wurden.
- wenn die Untersuchungen oder Befragungen von suggestivem Inhalt sind oder Werbecharakter haben,
- wenn die Schule nur als Organisationshilfe zum Erreichen einer Zielgruppe benutzt wird und die Themenstellung des Vorhabens
Das Ergebnis der Untersuchung oder Befragung ist der Schule zuzuleiten.
 

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Beantragung unmittelbar bei der Schulleitung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Empirische Untersuchungen müssen in NRW nicht durch das Schulministerium genehmigt werden. Dies obliegt unmittelbar den Schulleitungen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine