§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
- Antragsstellung von Pferdehaltenden Personen für Reitkennzeichen und Reiterplaketten je Reitkennzeichen werden zwei dazugehörige Reiterplaketten versandt für das aktuelle Kalenderjahr
- Reitkennzeichen und -plaketten werden nach Entrichtung der Gebühren postalisch versandt
- In den Folgejahren erhalten Pferdehalter die Reiterplaketten für das Kalenderjahr