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Anzeige Unternehmen für den Handel von Packmitteln aus Holz Entgegennahme

Nordrhein-Westfalen 99093045261000, 99093045261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093045261000, 99093045261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige Unternehmen für den Handel von Packmitteln aus Holz Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Anzeige eines Unternehmen für den Handel mit ISPM-15 konformen Holz anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

ISPM-15 (Synonym), Holzhandel (Synonym), Holzpackmittel (Synonym), Handel mit ISPM-15 behandeltem Holz (Synonym), Verpackungsmaterial aus Holz (Synonym), Packmittel aus Holz (Synonym), Registerierung (Synonym), Verpackungsholz (Synonym), Pflanzengesundheitsverordnung (Synonym), Packmittel aus Holz (Synonym), Pflanzengesundheitsverordnung (Synonym), Verpackungsholz (Synonym), Pflanzengesundheit (Synonym), Handel mit ISPM15 (Synonym), Holzerzeugnisse (Synonym), Pflanzengesundheit (Synonym), Holzpackmittel (Synonym), ISPM-15 (Synonym), Verpackungsmaterial aus Holz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (093)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 13p Abs. 6 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989)

Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung)

Teaser

Wenn Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin mit Verpackungs-material aus Holz handeln wollen, müssen Sie in die Tätigkeit anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen, die im Sinne des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) mit Verpackungsmaterial aus Holz handeln, gilt eine Anzeigepflicht. 

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument

Voraussetzungen

keine

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Als Unternehmer bzw. Unternehmerin zeigen Sie bei der zuständigen Stelle den Handel mit Packmitteln aus Holz an

Bearbeitungsdauer

keine Dauer, da nur Anzeige

Frist

Die Tätigkeit muss der zuständigen Behörde spätestens 30 Tage nach deren Aufnahme angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unternehmer bzw. Unternehmerinnen haben unter anderem folgende Pflichten:

Über Herkunft und Verbleib des in Verkehr gebrachten Holzes sind Aufzeichnungen zu führen und für drei Jahre ab dem Tag der Aufzeichnung aufzubewahren.

Ein Auftreten oder der Verdacht eines Auftretens von Unionsquarantäneschädlingen und von durch EU-Notmaßnahmen geregelten Schädlingen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/2031 muss unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Vom Unternehmer sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die eine Ansiedlung und eine Ausbreitung dieser Schädlinge verhindern

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unternehmen für den Handel von Packmitteln aus Holz Anzeige
  • Wenn ein Unternehmen mit ISPM-15 konformen Holz handeln möchte, so bedarf es einer Anzeige der Tätigkeit
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein