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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Nordrhein-Westfalen 99101016012000, 99101016012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101016012000, 99101016012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Sterbefallanzeige (Synonym), Sterbefallurkunde (Synonym), Sterbefallbeurkundung (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Todesfall (Synonym), Anzeige eines Todesfalls (Synonym), Sterbefall (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Volltext

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

Kosten

Gebühr: 15€

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Frist

Es gibt keine Fristen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Anweisung durch das Gericht

Kurztext

- Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen

- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung mündlich oder schriftlich möglich

- Kosten: 15€

- zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden