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Stiftungsverzeichnis Änderung

Nordrhein-Westfalen 99103003011000, 99103003011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99103003011000, 99103003011000

Leistungsbezeichnung

Stiftungsverzeichnis Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

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Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Stiftungen (103)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

Volltext

Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:

  • Name der Stiftung,
  • Sitz der Stiftung,
  • Zwecke der Stiftung,
  • Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung,
  • vertretungsberechtigte Organe und Personen sowie Art ihrer Vertretungsberechtigung.

Sie müssen jegliche Änderungen unverzüglich an die zuständige Stiftungsbehörde melden. 

Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Änderungen ohne vorangegangene Stiftungssatzungsänderung in das Stiftungsverzeichnis eingetragen werden können. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über den Änderungswunsch
  • Beschlussprotokolle der involvierten Stiftungsorgane zur Änderung, die im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen ist

Voraussetzungen

Bei Änderung des Namens, des Sitzes und des Zwecks der Stiftung sowie der vertretungsberechtigten Organe und der Art ihrer Vertretungsberechtigung: vorangehende Satzungsänderung, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:

  • Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
  • Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform sind.
  • Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
  • Falls Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, der eine Satzungsänderung vorangegangen sein muss, dies aber nicht geschehen ist, so wird Sie die Stiftungsbehörde dazu auffordern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach abschließender Prüfung.

Frist

Mitteilungsfrist für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen: unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen
  • Die mitteilende Person muss für die vorzunehmende Änderung im Stiftungsverzeichnis die relevanten Beschlussprotokolle der involvierten Stiftungsorgane einreichen
  • Die Stiftungsbehörde prüft die Möglichkeit, die Änderung im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen
  • Die mitteilende Person wird nicht über das Ergebnis benachrichtigt
  • Zuständige Stiftungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden