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Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

Nordrhein-Westfalen 99107023011001, 99107023011001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011001, 99107023011001

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

Leistungsbezeichnung II

Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Miete (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Unterstützung für Eigentum (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Wohngeld (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngeldantrag (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Verringerung Gesamteinkommen (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Erhöhung Belastung (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldveränderung (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Lastenzuschuss Erhöhung (Synonym), Einfamilienhaus (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Wohngeldzahlung (Synonym), Eigentümer (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Eigenheim (Synonym), Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Wohnung (Synonym), Zuschuss zu Lasten (Synonym), Unterstützung für Wohnkosten (Synonym), Mietzuschuss Erhöhung (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Erhöhungsantrag

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Volltext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Kurztext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung