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Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

Nordrhein-Westfalen 99107023011003, 99107023011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011003, 99107023011003

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuberechnung von Amts wegen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wohngeldminderung (Synonym), Zuschuss zu Lasten (Synonym), Verringerung Gesamteinkommen (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Verringerung Miete (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Wohngeldzahlung (Synonym), Unterstützung für Wohnkosten (Synonym), Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Erhöhung Belastung (Synonym), Mietzuschuss Erhöhung (Synonym), Wohngeldveränderung (Synonym), Wohnung (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Wohngeld (Synonym), Wohngeldantrag (Synonym), Unterstützung für Eigentum (Synonym), Eigentümer (Synonym), Miete (Synonym), Einfamilienhaus (Synonym), Eigenheim (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Lastenzuschuss Erhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Verringerung Belastung (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Änderungsmitteilung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

  • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen. Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

  • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

Weiterführende Informationen

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Hinweise

Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld