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Pass für Geringverdiener Erteilung

Nordrhein-Westfalen 99107027001000, 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000, 99107027001000

Leistungsbezeichnung

Pass für Geringverdiener Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Stadtpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Vergünstigungen (Synonym), Vergünstigung (Synonym), geringe Einkünfte (Synonym), Sozialpass (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Stadtausweis (Synonym), Familiennachlass (Synonym), Familiennachlass (Synonym), Stadtpass (Synonym), Ermäßigung (Synonym), Geringverdiener (Synonym), Rabatt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Fachlich freigegeben durch

KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

Volltext

Der Stadtpass (Pass für Geringverdienende) ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Er unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Stadtpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten.

Der Stadtpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können ihn in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

Erforderliche Unterlagen

Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
  • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
  • Sie beziehen
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
    • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
  • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
    • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
    • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Stadtpass beantragen (Pass für Geringverdienende)
  • Unterstützung für einkommensschwache Familien und Bürger/-innen
  • Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote
  • Voraussetzung ist Bezug von bestimmten Leistungen (z.B. Grundsicherung, ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag) oder Nachweis über Einkommen unterhalb kommunaler Einkommenshöchstgrenze
  • freiwillige kommunale Leistung
  • zuständige Behörde: kommunal unterschiedlich, z.B. Sozialamt, Bürgercenter, Familienbüro

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden