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abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Nordrhein-Westfalen 99108008152000, 99108008152000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008152000, 99108008152000

Leistungsbezeichnung

abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Autoknast (Synonym), Falsch abgestellte Fahrzeuge (Synonym), Falschparker abschleppen (Synonym), Kfz-Verwahrplatz (Synonym), Falschparker melden (Synonym), Dauerparker (Synonym), Falschparker melden (Synonym), Autoknast (Synonym), abgeschleppt (Synonym), Kfz-Verwahrplatz (Synonym), Falsch abgestellte Fahrzeuge (Synonym), Fahrzeug-Verwahrplatz (Synonym), Fahrzeug-Verwahrplatz (Synonym), Falschparker abschleppen (Synonym), Parken über einen längeren Zeitraum (Synonym), Parken über einen längeren Zeitraum (Synonym), Dauerparker (Synonym), abgeschleppt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Herausgabe (152)

SDG Informationsbereiche

  • Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2022

Fachlich freigegeben durch

KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen

Teaser

Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

Volltext

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.

Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

  • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
  • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.

Erforderliche Unterlagen

Zur Abholung des Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
  • Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
  • Ggf. Bargeld

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erkundigen Sie sich bei Polizei oder zuständiger Ordnungsbehörde nach Verbleib des Fahrzeugs, um zu erfahren, ob Ihr Auto abgeschleppt oder gestohlen wurde
  • Abschleppkosten: berechnen sich nach Fahrzeugart, Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht
  • Verwaltungsgebühren: berechnen sich nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes
  • Falsches Parken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, daher zusätzlich Verwarn- oder Bußgeld
  • Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden
  • Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder der Polizei

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden