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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Nordrhein-Westfalen 99108011153000, 99108011153000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108011153000, 99108011153000

Leistungsbezeichnung

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Leistungsbezeichnung II

Halteverbotszone einrichten

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Ausnahmegenehmigung (Synonym), Parkplatzreservierung (Synonym), Halteverbotszone für Umzug (Synonym), Parkplatzsperrung (Synonym), Parkplatzsperrung für Umzug (Synonym), Parkplatzabsperrung für Umzug (Synonym), Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung (Synonym), Beladen (Synonym), Be- und Entladezone (Synonym), Genehmigung (Synonym), Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug (Synonym), Halteverbotszone (Synonym), Halteverbot (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Parkplatzabsperrung für Umzug (Synonym), Umzug (Synonym), Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug (Synonym), Be- und Entladen (Synonym), Transport (Synonym), Entladen (Synonym), Halteverbotszone (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Einrichtung (153)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

Volltext

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Für das Beladen und Entladen beim Umzug kann nach Genehmigung eine Halteverbotszone eingerichtet werden
  • Ohne Genehmigung dürfen keine Parkplätze reserviert werden
  • Die Halteverbotsschilder müssen etwa 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden
  • Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden