Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.
In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Für das Beladen und Entladen beim Umzug kann nach Genehmigung eine Halteverbotszone eingerichtet werden
- Ohne Genehmigung dürfen keine Parkplätze reserviert werden
- Die Halteverbotsschilder müssen etwa 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden
- Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw