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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Nordrhein-Westfalen 99108012005002, 99108012005002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005002, 99108012005002

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzung von Straßen in einem Streckenbereich außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Radrennen (Synonym), Fest (Synonym), Zufahrt (Synonym), Lehmgrubenzufahrt (Synonym), Fernsehaufnahme (Synonym), FstrG (Synonym), vorübergehende Baustellenzufahrten (Synonym), Sondernutzungserlaubnis (Synonym), Sondernutzung (Synonym), Nutzung von Grundstücken, die der Ausübung freiberuflicher Tätigkeit dienen, wie z.B. des Arzt-, Rechtsanwalts-, Architektenberufs und vergleichbare weitere Tätigkeiten (Synonym), Bundesstraße (Synonym), Gemeingebrauch (Synonym), Rallye (Synonym), Autobahn (Synonym), Straßenfest (Synonym), Kiesgrubenzufahrt (Synonym), Filmaufnahme (Synonym), außerhalb Ortschaft (Synonym), Landstraße (Synonym), außerorts (Synonym), Bundesfernstraße (Synonym), Steinbruchzufahrt (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Tankstellenzufahrt (Synonym), Straßenverkehrsrecht (Synonym), Sportveranstaltung (Synonym), Bundesfernstraßengesetz (Synonym), Gaststättenzufahrt (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ortschaft

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 2021-04-16

Teaser

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, stellt dieses eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
  • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
  • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung,
  • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter
  • Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine Sondernutzung ohne die entsprechende Erlaubnis ausüben oder erteilten Auflagen nicht nachkommen. (§ 59 StrWG NRW / § 23 FStrG). Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung. Zum Beispiel für Veranstaltungen. Hierfür benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, welche automatisch die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welche Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen.

Voraussetzungen

keine

keine

Kosten

Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin. Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer

voraussichtlich 2 Wochen voraussichtlich 2 Wochen

Frist

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
  • Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
  • Adresse: https://service.wirtschaft.nrw/
  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
  • Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
  • Adresse: https://service.wirtschaft.nrw/

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden