Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:
- Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
- Aufstellen einer Miettoilette
- Einrichten einer Baustellenzufahrt
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
- Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
- Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
- Adresse: https://service.wirtschaft.nrw/
- Gebühren bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung.