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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Nordrhein-Westfalen 99108012005004, 99108012005004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005004, 99108012005004

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Außengastronomie (Synonym), Ambulanter Handel (Synonym), Stühle (Synonym), Straßenverkauf (Synonym), Straßenhandel (Synonym), Mobiler Verkaufsstand (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Erlaubnis zum Anbieten von Waren (Synonym), Veranstaltungen (Synonym), Warenauslage (Synonym), Ausnahmeerlaubnis (Synonym), Straßenverkauf (Synonym), Fliegender Handel (Synonym), Sondernutzung von Straßen (Synonym), Informationsstände (Synonym), Sonnenschirme (Synonym), Warenverkauf auf öffentlichen Straßen (Synonym), Tische (Synonym), Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße (Synonym), Sondernutzung (Synonym), Bewirtung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Straße

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

  • Reisegewerbekarte
  • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten.
  • Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden