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Fahrerlaubnis Erweiterung

Nordrhein-Westfalen 99108047049000, 99108047049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049000, 99108047049000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erweiterung

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lappen (Synonym), Erweiterung der Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrausweis (Synonym), neue Klasse (Synonym), Erweiterung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubniserweiterung (Synonym), Führerschein (Synonym), Erweiterung des Führerscheins (Synonym), Fahrausweis (Synonym), Erweiterung der Fahrerlaubnis (Synonym), neue Klasse (Synonym), Erweiterung des Führerscheins (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Teaser

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erweiterung nach Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T:
 

  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
  • den bisherigen Führerschein


Für die Erweiterung nach Klasse C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE:
 

  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Hinweise

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern
  • Zur Erweiterung ist ein Antrag nötig
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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