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Werkstattkarte erneuern

Nordrhein-Westfalen 99108057133000, 99108057133000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057133000, 99108057133000

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte erneuern

Leistungsbezeichnung II

Werkstattkarte erneuern

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

FPersV (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), KBA (Synonym), StVZO (Synonym), Antrag Werkstattkarte (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), FKR (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Kontrollgerätekarten (Synonym), Installateur (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Fahrpersonalverordnung (Synonym), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Synonym), Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erneuerung (133)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen. 

Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte 
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre 
  • Ihre bisherige Werkstattkarte

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die (erneuerte) Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Werkstattkarte Erneuerung 
  • die Erneuerung einer Werkstattkarte beantragen
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • erforderliche Unterlagen unter anderem: 
    • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline
      • nicht älter als 3 Jahre
    • schriftlicher Nachweis, dass die verantwortliche Fachkraft weiterhin im Unternehmen beziehungsweise in der Werkstatt tätig ist
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
Die Gültigkeit der Werkstattkarte beträgt ein Jahr. Frühestens einen Monat bevor die Karte abgelaufen ist darf die Werkstatt eine neue Karte beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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