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Futtermittel Zulassung

Nordrhein-Westfalen 99110004007000, 99110004007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110004007000, 99110004007000

Leistungsbezeichnung

Futtermittel Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Futtermittelüberwachung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Dr. Patrick Steinig - Referat IV.3 - Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel, Zoonosen, Lebensmittelbetrug Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Teaser

Betreiben Sie ein Futtermittelunternehmen, so benötigen Sie eine Registrierung oder Zulassung.

Volltext

Mit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 wurde eine umfassende Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmen festgelegt. Die Registrierungspflicht berücksichtigt u.a. verschiedene Tätigkeiten von der Futtermittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln (vgl. Art. 2 der VO (EG) Nr. 183/2005). Registrierungspflichtige Tätigkeiten gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 müssen bei der dafür zuständigen Behörde registriert werden.

Um bestimmte Tätigkeiten ausführen zu können, benötigen Futtermittelunternehmen darüber hinaus eine Zulassung. Die entsprechenden Tätigkeiten sind in Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 und dem § 18 der Futtermittelverordnung aufgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Der Umfang der Antragsunterlagen richtet sich nach der Tätigkeit. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der zuständigen Behörde auf.

Voraussetzungen

./.

Kosten

Die Kosten sind abhängig vom Aufwand.

Verfahrensablauf

Je nach Tätigkeit muss ein Antrag auf Zulassung oder Registrierung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach Prüfung durch die zuständige Behörde fordert die Behörde weitere Informationen nach oder der Betrieb wird registriert oder zugelassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für die betriebliche Tätigkeit mit Futtermitteln ist eine Registrierung oder Zulassung notwendig.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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