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amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Nordrhein-Westfalen 99115003012000, 99115003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115003012000, 99115003012000

Leistungsbezeichnung

amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldekarte (Synonym), Melderegister (Synonym), Meldeadresse (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldekarte (Synonym), Meldung Bescheinigung (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Meldenachweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

  • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
  • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

Online-Beantragung

Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Hinweise

Volljährige Kinder

Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

Rentenzwecke

Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

Lebensbescheinigung

Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • amtliche Meldebestätigung Ausstellung
  • nach An- oder Abmeldung wird einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung ausgestellt
  • zusätzlich kann als Nachweis über die Anmeldung gegen Gebühr eine Meldebescheinigung für private und behördliche Zwecke ausgestellt werden

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Formulare

nicht vorhanden