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Wohnsitz

Nordrhein-Westfalen 99115005000000, 99115005000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005000000, 99115005000000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz

Leistungsbezeichnung II

Wohnort

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abmeldung Wohnung (Synonym), Wohnort abmelden (Synonym), Wohnort (Synonym), Zweitwohnsitz anmelden (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), Wohnsitz abmelden (Synonym), Hauptwohnung (Synonym), Auswanderung (Synonym), Zuhause (Synonym), Wohnort anmelden (Synonym), Anmelden (Synonym), Wohnort ummelden (Synonym), Ummeldung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Abmeldung Wohnung (Synonym), ummelden (Synonym), Abmeldung (Synonym), Auswanderung (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), Wohnsitzabmeldung (Synonym), Abmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.

Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

  • umschlossener Raum,
  • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

Weiterführende Informationen

Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wohnsitz
  • unter Wohnung ist jeder umschlossene Raum zu verstehen, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird
  • als Wohnung zählen auch Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine
  • Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden
  • bei mehreren Wohnungen ist zwischen Haupt- und Nebenwohnung(en) zu unterscheiden
  • unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend genutzte Wohnung
  • unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung
  • es bestehen verschiedene Meldepflichten
  • zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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