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Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Nordrhein-Westfalen 99115005104003, 99115005104003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104003, 99115005104003

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Leistungsbezeichnung II

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldepflicht (Synonym), Binnenschiffer (Synonym), Binnenschifferin (Synonym), Anmeldung (Synonym), Seeleute (Synonym), Anmelden (Synonym), Wohnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

Seeleute

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
  • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
  • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Weiterführende Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
  • wird ein Binnenschiff bezogen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich die Person am Ort des Heimathafens des Schiffes anzumelden
  • führt das Seeschiff die Bundesflagge, nimmt der Reeder oder die Reederin die Anmeldung vor
  • beschriebene Meldepflichten gelten nicht, wenn Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist
  • zuständig: Meldebehörde des Heimathafens des Schiffes beziehungsweise des Reeders oder der Reederin
  • Anmeldung kann auch bei anderen Meldebehörden und der Wasserschutzpolizei erfolgen

Ansprechpunkt

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Formulare

nicht vorhanden