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Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer beantragen

Nordrhein-Westfalen 99116006006002, 99116006006002 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116006006002, 99116006006002

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.01.25

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 405 - Wohnungsaufsicht, Wohngeld, Mietrecht, allgemeines Wohnungsrecht Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 405 - Wohnungsaufsicht, Wohngeld, Mietrecht, allgemeines Wohnungsrecht 16.01.2025

Teaser

In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten kann die Kurzzeitvermietung von Wohnraum unter eine Anzeige- und Genehmigungspflicht gestellt werden. Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen und den Belegungskalender bearbeiten.

In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten kann die Kurzzeitvermietung von Wohnraum unter eine Anzeige- und Genehmigungspflicht gestellt werden. Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen und den Belegungskalender bearbeiten.

Volltext

Wenn Sie Wohnraum kurzzeitig anderen Personen überlassen möchten, zum Beispiel als Ferienwohnung oder um an Monteure zu vermieten, brauchen Sie dazu in Kommunen eine Wohnraum-Identitätsnummer.

Es besteht eine Registrierungspflicht,

  • wenn Wohnraum für die Kurzzeitvermietung an bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr genutzt werden soll,
  • wenn Studierende den angemieteten und selbstgenutzten Wohnraum an bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr nutzen wollen und
  • wenn sonstige Räume, bei denen es sich nicht um Wohnraum handelt, gewerblich zur Kurzzeitvermietung genutzt und auf den Vermietungsportalen für die Kurzzeitvermietung beworben werden. Das Führen eines Belegungskalenders ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.

Wenn Sie Wohnraum kurzzeitig anderen Personen überlassen möchten, zum Beispiel als Ferienwohnung oder um an Monteure zu vermieten, brauchen Sie dazu in Kommunen eine Wohnraum-Identitätsnummer.

Es besteht eine Registrierungspflicht,

  • wenn Wohnraum für die Kurzzeitvermietung an bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr genutzt werden soll,
  • wenn Studierende den angemieteten und selbstgenutzten Wohnraum an bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr nutzen wollen und
  • wenn sonstige Räume, bei denen es sich nicht um Wohnraum handelt, gewerblich zur Kurzzeitvermietung genutzt und auf den Vermietungsportalen für die Kurzzeitvermietung beworben werden. Das Führen eines Belegungskalenders ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.

Erforderliche Unterlagen

Studierende müssen eine Kopie des Mietvertrags und jeweils zum Semesterbeginn einen aktuellen Studiennachweis der Stadtverwaltung vorlegen.

Studierende müssen eine Kopie des Mietvertrags und jeweils zum Semesterbeginn einen aktuellen Studiennachweis der Stadtverwaltung vorlegen.

Voraussetzungen

Die Kurzzeitvermietung ist für die genannten Zeiten genehmigungsfrei möglich.

Die Kurzzeitvermietung ist für die genannten Zeiten genehmigungsfrei möglich.

Kosten

Die Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer ist kostenfrei.

Die Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum, zum Beispiel für den Fall, dass die genehmigungsfreie Zeit der Kurzzeitvermietung überschritten werden soll, ist hingegen gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 500 € und 2.500 € und richtet sich nach dem Gebührentarif der WohnStVO.

Die Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer ist kostenfrei.

Die Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum, zum Beispiel für den Fall, dass die genehmigungsfreie Zeit der Kurzzeitvermietung überschritten werden soll, ist hingegen gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 500 € und 2.500 € und richtet sich nach dem Gebührentarif der WohnStVO.

Verfahrensablauf

Die Wohnraum-Identitätsnummer wird automatisiert kostenfrei erteilt, wenn sie für den genehmigungsfreien Zeitraum von bis zu 90 Tagen bzw. bis zu 180 Tagen für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll.

1: Erstellen eines Kontos für Privatpersonen unter:

https://servicekonto.serviceportal.gemeinsamonline.de/Servicekonto/Registration/SelectServicekontotype/ShowMenu/?efa=true

2: Registrieren und digitale Antragsstellung unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOHNRAUMID

3: Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer. Die Nummer wird nach der Anmeldung auf der Startseite des Dienstes mitgeteilt.

Die Wohnraum-Identitätsnummer wird automatisiert kostenfrei erteilt, wenn sie für den genehmigungsfreien Zeitraum von bis zu 90 Tagen bzw. bis zu 180 Tagen für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll.

1: Erstellen eines Kontos für Privatpersonen unter:

https://servicekonto.serviceportal.gemeinsamonline.de/Servicekonto/Registration/SelectServicekontotype/ShowMenu/?efa=true

2: Registrieren und digitale Antragsstellung unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=WOHNRAUMID

3: Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer. Die Nummer wird nach der Anmeldung auf der Startseite des Dienstes mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Wohnraum-Identitätsnummer für den genehmigungsfreien Zeitraum von bis zu 90 Tagen bzw. bis zu 180 Tagen für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll, wird sie automatisiert unmittelbar nach Antragstellung erteilt.

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung der Genehmigung einer Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen (bzw. bei Studierenden mehr als 180 Tagen) ist kommunal unterschiedlich.

Wenn die Wohnraum-Identitätsnummer für den genehmigungsfreien Zeitraum von bis zu 90 Tagen bzw. bis zu 180 Tagen für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll, wird sie automatisiert unmittelbar nach Antragstellung erteilt.

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung der Genehmigung einer Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen (bzw. bei Studierenden mehr als 180 Tagen) ist kommunal unterschiedlich.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden