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Wahlhelfer

Nordrhein-Westfalen 99128008000000, 99128008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128008000000, 99128008000000

Leistungsbezeichnung

Wahlhelfer

Leistungsbezeichnung II

Wahlhelfer oder Wahlhelferin

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beisitzer (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), melden (Synonym), Wählerin (Synonym), Als Wahlhelfer melden (Synonym), Wahlvorstand (Synonym), Wahl (Synonym), Bundestagswahl (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Wähler (Synonym), Beisitzerin (Synonym), Anmelden (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Anmeldung (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Europawahl (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise  Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.

Als ehrenamtlich tätige Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

  • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
  • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
  • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wahlhelfer und Wahlhelferin
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen können sich freiwillig anmelden oder berufen werden
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit, Verhüllung des Gesichts ist verboten
  • Zahlung einer einer Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) für die Tätigkeit
  • zuständig: Wahlamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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