Wasserbuch Bereitstellung
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Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis, das wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse enthält. Vorrangig soll das Wasserbuch dazu dienen, die zuständigen Behörden über die bestehenden Benutzungen und Ausbauten an Gewässern und wasserwirtschaftlich geschützten Gebieten zu unterrichten. Dabei ist das Wasserbuch auch ein Verzeichnis und Hilfsmittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Zudem stellt es Umweltinformationen für die Öffentlichkeit bereit.
Die Einsicht in das Wasserbuch müssen Sie beantragen. Die Auskunft aus dem Wasserbuch erfolgt durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Ländern.
In das Wasserbuch werden insbesondere eingetragen:
- Erlaubnisse, zum Beispiel für Geothermie, Abwassereinleitungen oder Grundwasserentnahmen
- Bewilligungen
- Wasserschutzgebiete
- Herstellung oder Ausbau von Gewässern
- festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Risikogebiete
- Alte Rechte und Befugnisse
Schriftlicher oder mündlicher Antrag (formlos) mit Informationen zu Lage sowie Art und Zweck der Gewässerbenutzung.
Für eine Auskunft aus dem Wasserbuch müssen keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Einen Auszug aus dem Wasserbuch können Sie über das Online-Formular beantragen.
- Machen Sie Angaben im Online-Formular zum betreffenden Gewässer, der Lage und/oder zum Rechtsinhaber. Falls bekannt, geben Sie die Wasserbuch-Nummer an.
- Die Wasserbehörde erstellt die von Ihnen gewünschte Information und sendet Ihnen diese zu.
- ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
- anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
- Wasserbuch Bereitstellung
- Das Wasserbuch ist eine zentrale Dokumentation der erlaubten Grund- und Oberflächenwassernutzungen.
- Für die Auskunft im Wasserbuch muss ein Antrag gestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (formlos)
- Voraussetzungen: keine
- Kosten: Einsicht kostenlos, Gebühren Gebühren für amtlichen Auszug abhängig vom Bundesland.
- Bearbeitungsdauer: 2- 4 Wochen
- Zuständig: Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.