Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Mustertext - Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Anerkennung

Nordrhein-Westfalen 99150082016000, 99150082016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150082016000, 99150082016000

Leistungsbezeichnung

Mustertext - Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten; Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vorbereitungsdienst (Synonym), Anerkennungsbescheid (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), Konformitätsbescheinigung (Synonym), Teacher (Synonym), Vocational qualification (Synonym), Nostrifizierung (Synonym), Training (Synonym), Zeugnisbewertung (Synonym), Directive 2005/36/EC (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Beruf (Synonym), berufliche Anerkennung (Synonym), Equivalence (Synonym), Certificate of good standing (Synonym), Professional Qualifications Assessment Act (Synonym), Recognition in Germany (Synonym), Conformity certificate (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym), Assessment of higher education certificates (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheid (Synonym), Foreign vocational qualification (Synonym), Unterricht (Synonym), Anpassungslehrgang (Synonym), Knowledge test (Synonym), Foreign occupation (Synonym), Professional Qualifications Assessment Act (Synonym), Recognition in Germany (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), Equivalence (Synonym), Statement of comparability (Synonym), Aptitude test (Synonym), Foreign occupation (Synonym), Richtlinie 2005/36/EG (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Foreign qualification (Synonym), Professional qualification (Synonym), Berufsqualifikation: Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Recognition of profession (Synonym), Anerkennungsverfahren (Synonym), Unterricht (Synonym), Arbeit (Synonym), Lehramt (Synonym), Berufszugang (Synonym), Berufsabschluss (Synonym), Pädagogik (Synonym), Seiteneinstieg (Synonym), Lehrer (Synonym), Certificate of equivalence (Synonym), Anerkennungsverordnung (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Anerkennungsantrag (Synonym), Third country (Synonym), Pädagogik (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheid (Synonym), Reglementiert (Synonym), Vocational education and training (Synonym), Vocational recognition (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Work (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Drittstaat (Synonym), Recognise: Recognition (Synonym), Certificate of equivalence (Synonym), Berufsqualifikation: Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Knowledge test (Synonym), Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Teacher (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Notice of Equivalence (Synonym), Nostrifikation (Synonym), Lehramt (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Lehrer (Synonym), Nostrification (Synonym), Anpassungslehrgang (Synonym), Lehramtsbefähigung (Synonym), ausländische Qualifikation (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym), Schule (Synonym), Recognition Act (Synonym), Reglementiert (Synonym), Recognition of professional qualifications (Synonym), Richtlinie 2005/36/EG (Synonym), Zeugnisbewertung (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), Professional qualification (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Anerkennungsbescheid (Synonym), Aptitude Test (Synonym), Occupation (Synonym), Recognition notice (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Equivalence assessment (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Lehramtsqualifikation (Synonym), Third Country (Synonym), Foreign qualification (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), Recognition procedure (Synonym), vocational recognition (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Recognise: Recognition (Synonym), Recognition procedure (Synonym), Drittstaat (Synonym), Statement of comparability (Synonym), AnerkennungsVO (Synonym), Seiteneinstieg (Synonym), Recognition of profession (Synonym), Vocational qualification (Synonym), Recognition notice (Synonym), Directive 2005/36/EC (Synonym), Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Equivalence assessment (Synonym), Recognition Act (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • § 14 Lehrerausbildungsgesetz - LABG
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=1&bes_id=12764&aufgehoben=N&anw_nr=2
  • AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt NRW
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000429

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.

Volltext

Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an öffentlichen Schulen ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer ohne Einschränkungen arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer nachweisen. Wenn Sie diese Qualifikation im Ausland erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. 

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der nordrhein-westfälischen Berufsqualifikation. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland.
  • Sie wollen in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.

Sie haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf C2-Niveau. Ohne C2-Nachweis wird der Antrag nicht berücksichtigt.

Kosten

Sie müssen keine Gebühren für den Antrag bezahlen. Zusätzlich können aber Kosten entstehen (z. B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Monat(e)
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren höchstens 4 Monate. Manchmal kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren 3 Monate (ohne Dauer der Ausgleichsmaßnahme). Manchmal kann die zuständige Stelle das Verfahren um einen Monat verlängern.

Frist

Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland https://www.anerkennung-in-deutschland.de • Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php • Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/einheitlicher-ansprechpartner.php • Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ • grundsätzliche Informationen zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer in NRW: https://www.lehrer-werden.nrw/

Hinweise

Weitere Möglichkeiten für Lehrtätigkeiten ohne Anerkennung: 

  • Seiteneinstieg (weitere Informationen finden Sie unter:
    https://www.brdt.nrw.de
  • Arbeiten als Vertretungslehrerin oder Vertretungslehrer: Prüfen Sie die Stellenangebote 
    https://www.verena.nrw.de
  • Arbeiten an einer Privatschule
  • Arbeiten an internationalen Schulen
  • Arbeiten in Vorbereitungsklassen und Förderklassen (z. B. Deutsch als Fremdsprache - DaF oder Deutsch als Zweitsprache - DaZ)

Arbeiten außerhalb einer Schule (z. B. in der Erwachsenenbildung)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Kurztext

  • Der Beruf Lehrerin und Lehrer ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Für die uneingeschränkte und dauerhafte Arbeit in dem Beruf muss eine spezifische Qualifikation nachgewiesen werden.
  • Für den Nachweis dieser Qualifikation können ausländische Berufsqualifikationen anerkannt werden.
  • Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen gleichwertig ist.
  • Die zuständige Stelle für das Verfahren für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten (ausgenommen Länder der EU, des EWR oder der Schweiz) ist die Bezirksregierung Detmold.

Ansprechpunkt

  • Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
  • Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle
    persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
  • Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
    Telefonnummer: +49 30 1815-1111
    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)
     

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformulare, Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite:

https://www.brdt.nrw.de