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Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

Nordrhein-Westfalen 99160017261000, 99160017261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160017261000, 99160017261000

Leistungsbezeichnung

Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Abgabemeldung aus Zukäufen (Synonym), Kellerei (Synonym), Händler mit Weinerzeugnissen (Synonym), Meldung Verwertung (Synonym), Winzerei (Synonym), Übernahme von Weinerzeugnissen (Synonym), Herstellung von Weinprodukten (Synonym), Winzerin (Synonym), Weinhändler (Synonym), Übernahme von Weinerzeugnissen (Synonym), Annahme von Weinerzeugnissen (Synonym), Herstellung von Weinprodukten (Synonym), Abgabemeldung aus Zukäufen (Synonym), Übernommene Produkte Weinherstellung (Synonym), Weingut (Synonym), Weinbau (Synonym), Weinhändler (Synonym), Meldung Verwendung (Synonym), Meldung Verwertung (Synonym), Weingut (Synonym), Winzerin (Synonym), Übernommene Produkte Weinherstellung (Synonym), Winzer (Synonym), Weinanbau (Synonym), Meldung Verwendung (Synonym), Kellerei (Synonym), Händler mit Weinerzeugnissen (Synonym), Annahme von _Weinerzeugnissen (Synonym), Winzerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Amtsblatt L 58 vom 28. Februar 2018 Seite 1)
Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Amtsblatt L 58 vom 28. Februar 2018 Seite 60)
§ 9a des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. Seite 66)
§ 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. Seite 66)
§ 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. Seite1624)
§§ 72 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I Seite 3886)
Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinR-DVO NRW) vom 12. Dezember 2013 (GV.NRW. Ausgabe 2014 Nr. 2 vom 15.1.2014, Seite 11 bis 20)

Teaser

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Volltext

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei der zuständigen Stelle abgeben.

In Nordrhein-Westfalen müssen Sie das Lieferantenverzeichnis zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung und der Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung einreichen.

Das Lieferantenverzeichnis und die Meldungen müssen Sie bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einreichen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

  • Melden Sie sich beim Online-Dienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
  • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
  • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

  • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.
  • Sie füllen das Formular aus und reichen es per Post oder per Fax fristgerecht ein.
  • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail senden.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine Meldung.

Frist

Fristtyp: Antragsfrist Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Weiterführende Informationen

Landwirtschaftskammer NRW www.landwirtschaftskammer.de

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                 

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein