Entwicklungssatzung Beschluss
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Baugesetzbuch (BauGB)
Bei der Vorbereitung der Maßnahme (Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung nach §141 BauGB) und der Aufstellung der Entwicklungssatzung (während der Offenlegung) wird über Rechte und Pflichten informiert. Es kann sich zu vorgegebenen Verfahrensschritten der Planung geäußert werden.
Die Beteiligung zielt darauf,
- die beabsichtigten gemeindlichen Planungen und Maßnahmen mit den Betroffenen zu erörtern und
- zur Mitwirkung an der Entwicklungsmaßnahme zu anzuregen.
Die Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ist ein langjähriger Prozess. Die Beteiligung erfolgt dabei kontinuierlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beteiligung bei der Festlegung des Entwicklungsgebiets im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sowie bei der Aufstellung der Entwicklungssatzung.
Modellhaftes Regelverfahren zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 BauGB:
- Förmlicher Beschluss zur Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung und Festlegung des Untersuchungsgebiets
- Durchführung der Untersuchung
- Erörterung der Entwicklungsziele und-maßnahmen
- Abschluss der Untersuchung, wenn alle erforderlichen Beurteilungsgrundlagen vorliegen
Modellhaftes Regelverfahren zur Erstellung der Sanierungssatzung gem. § 165 BauGB:
- Beschluss zur Erarbeitung
- Erarbeitung der Satzung
- Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange oder formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit oder öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Bekanntmachung
- Entwicklungssatzung Beschluss
- Erörterung der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen durch die Gemeinde
- Beratung der Beteiligten durch die Gemeinde
- Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen
- zuständig: planende Gemeinde
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja