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Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Nordrhein-Westfalen 99018117001000, 99018117001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018117001000, 99018117001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung der Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung Tierarzt

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zusatzbezeichnung (Synonym), Weiterbildung Tierarzt (Synonym), Fachtierarztbezeichnung (Synonym), Anerkennung Weiterbildung Tierarzt (Synonym), Weiterbildungsbezeichnung Tierarzt (Synonym), Tierarzt (Synonym), Teilgebietsbezeichnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie eine Weiterbildungsbezeichnung anerkennen lassen möchten, so müssen Sie diese bei der Tierärztekammer Nordrhein oder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe beantragen.

Volltext

Die Anerkennung einer Fachgebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung erhalten Kammerangehörige, die die vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Anerkennung muss nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Tierärztekammer Nordrhein/Westfalen-Lippe beantragt werden. Dem Antrag auf Anerkennung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und die für den jeweiligen Weiterbildungsgang erforderlichen Nachweise beizufügen.

Die Tierärztekammer Nordrhein/Westfalen-Lippe prüft den Antrag und die Nachweise auf Vollständigkeit und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit. In angemessener Zeit wird von der Kammer entschieden, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grund der Darlegungen des Antragstellers in der mündlichen Prüfung, ob dieser das vorgeschriebene besondere und zusätzliche Wissen auf dem von ihm gewählten Gebiet oder Bereich erworben hat. 
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt dem Prüfling und der Kammer das Ergebnis der Prüfung mit. Bei bestandener Prüfung stellt die Kammer dem Antragsteller eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Tierärztliche Approbation
  • Ggf. Promotionsurkunde
  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
  • Fortbildungsnachweise
  • Fallberichte
  • Leistungskataloge

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
  • tierärztliche Approbation
  • erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung

Kosten

Die Landestierärztekammer erhebt Gebühren und Auslagen (Kosten) von den Antragstellern für diese Verwaltungstätigkeiten. Die Kosten sind in der jeweiligen Gebührenordnung der Kammer geregelt: Tierärztekammer Nordrhein: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/kammer/rechtsgrundlagen/ Tierärztekammer Westfalen-Lippe: https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tieraerzte/rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird die Zulassung zur Prüfung ausgesprochen.
  • Bei Bestehen der Prüfung stellt Ihnen die Kammer eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.

Bearbeitungsdauer

Ca. 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelfe: Widerspruch. Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung
  • Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt  weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
  • zuständige Stelle: Tierärztekammer Nordrhein oder Tierärztekammer Westfalen-Lippe 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden