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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Nordrhein-Westfalen 99009055022000, 99009055022000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009055022000, 99009055022000

Leistungsbezeichnung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Bescheinigung (Synonym), Stoffe (Synonym), Röntgen (Synonym), Sachkunde (Synonym), radioaktiv (Synonym), Umgang (Synonym), Fachkunde (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Fachkundebescheinigung (Synonym), Technik (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 
 

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. 


Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.

Kosten

von EUR 200 bis EUR 1.000

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Frist

Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Versand schriftlich oder online
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine