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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99042014006000, 99042014006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042014006000, 99042014006000

Leistungsbezeichnung

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Eine Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Genehmigung nach BIFVO (Synonym), Fischerei (Synonym), Berufsfischer (Synonym), BIFVO (Synonym), Mindestmaße (Synonym), Schonzeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 4 LFischVO NW Abs. 3 “Behandlung der in §§ 1 bis 3 genannten Arten”

Teaser

Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie währen den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Landesfischereiverordnung (LFischVO). Diese erlaubt es Ihnen in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der oberen Fischereibehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine Gebühr

Verfahrensablauf

  • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
  • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 Arbeitstage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung

- Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen in der Binnenfischerei beantragen

- Anmeldung schriftlich

- Zuständigkeit: obere Fischereibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine