Zulassung spezielle Gelbfieber-Impfstellen Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz) § 7 - Spezielle Gelbfieber-Impfstellen (zu Anlage 7 Abs 2 Buchstabe f IGV)
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieber-Impfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieber-Impfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.
Manche Staaten fordern bei der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Lebendimpfung mit einem lebenslangen Impfschutz. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem Siegel beglaubigt.
Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen:
- Antrag auf Zurückziehung der Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle
- Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2-jährigen Turnus erforderlich)
- Antrag auf Anschriftenänderung
- Antrag auf Namensänderung
- Benennung einer Vertretung
- Sonstiges
- Approbationsurkunde (Kopie)
- Eigenverantwortliche Bestätigung, dass die von Ihnen genannten Räumlichkeiten nach § 7 IGV-DG geeignet sind, um Schutzimpfungen vorzunehmen.
- Zertifikat eines Seminars das dem Inhalt des Curriculums „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ der Bundesärztekammer entspricht (nicht älter als 2 Jahre).
oder
- Urkunde als Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;
oder
- Bescheinigung über eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland
oder
- Bescheinigung einer 6-monatigen klinischen Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner
• Approbationsurkunde (Kopie)
• An dem Praxisstandort existiert keine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle
• Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachseminar für Reise- und Tropenmedizin, das dem Grundkurs der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (mindestens 32 Stunden, mit bestandener Abschlussprüfung) entspricht;
oder
• Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;
oder
• eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland
oder
• eine 6-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner
Den Antrag zur Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle sowie Zurückziehung der Zulassung können Sie über das Service Portal NRW stellen.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Sind alle Unterlagen geprüft und alle Zulassungskriterien erfüllt, wird Ihnen das Zulassungsschreiben als Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen per E-Mail zugesandt.
6 Wochen nach erhalt der Zulassung ist eine Vertretung zu benennen und ein Abdruck des Impfsiegels per E-Mail vorzulegen.
Der Rundstempel für das Impfsiegel muss eigenständig von der Impfstelle beschafft werden. Es gibt keine Voraussetzungen, von welcher Stelle der Stempel beschafft werden muss.
Sie müssen dem Ministerium unaufgefordert alle 2 Jahre das Teilnahmezertifikat einer Auffrischungsveranstaltung (8h) in Reise- und Tropenmedizin zusenden.
- Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle muss erteilt werden
- Gelbfieber-Impfstellenliste ist auf der Homepage des MAGS veröffentlicht