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Zulassung spezielle Gelbfieber-Impfstellen Gewährung

Nordrhein-Westfalen 99003055080000, 99003055080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003055080000, 99003055080000

Leistungsbezeichnung

Zulassung spezielle Gelbfieber-Impfstellen Gewährung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieber-Impfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieber-Impfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.

Manche Staaten fordern bei der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Lebendimpfung mit einem lebenslangen Impfschutz. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem Siegel beglaubigt.

Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen:

  • Antrag auf Zurückziehung der Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle
  • Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2-jährigen Turnus erforderlich)
  • Antrag auf Anschriftenänderung
  • Antrag auf Namensänderung
  • Benennung einer Vertretung
  • Sonstiges

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (Kopie)
  • Eigenverantwortliche Bestätigung, dass die von Ihnen genannten Räumlichkeiten nach § 7 IGV-DG geeignet sind, um Schutzimpfungen vorzunehmen.  
  • Zertifikat eines Seminars das dem Inhalt des Curriculums „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ der Bundesärztekammer entspricht (nicht älter als 2 Jahre).

oder

  • Urkunde als Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;

oder

  • Bescheinigung über eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland 

oder

  • Bescheinigung einer 6-monatigen klinischen Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner 

Voraussetzungen

•    Approbationsurkunde (Kopie)
•    An dem Praxisstandort existiert keine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle
•    Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachseminar für Reise- und Tropenmedizin, das dem Grundkurs der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (mindestens 32 Stunden, mit bestandener Abschlussprüfung) entspricht;

oder

•     Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;

oder

•    eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland

oder

•    eine 6-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle sowie Zurückziehung der Zulassung können Sie über das Service Portal NRW stellen.

  1. Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
  2. Sind alle Unterlagen geprüft und alle Zulassungskriterien erfüllt, wird Ihnen das Zulassungsschreiben als Gelbfieber-Impfstelle in Nordrhein-Westfalen per E-Mail zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Dauer (bei fester Zeit): 6-8 Wochen

Frist

6 Wochen nach erhalt der Zulassung ist eine Vertretung zu benennen und ein Abdruck des Impfsiegels per E-Mail vorzulegen.

Weiterführende Informationen

Der Rundstempel für das Impfsiegel muss eigenständig von der Impfstelle beschafft werden. Es gibt keine Voraussetzungen, von welcher Stelle der Stempel beschafft werden muss.

Sie müssen dem Ministerium unaufgefordert alle 2 Jahre das Teilnahmezertifikat einer Auffrischungsveranstaltung (8h) in Reise- und Tropenmedizin zusenden. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung als Gelbfieber-Impfstelle muss erteilt werden
  • Gelbfieber-Impfstellenliste ist auf der Homepage des MAGS veröffentlicht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden