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Eintragung in einem Handwerksregister von Amts wegen löschen

Nordrhein-Westfalen 99058067064003, 99058067064003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058067064003, 99058067064003

Leistungsbezeichnung

Eintragung in einem Handwerksregister von Amts wegen löschen

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in einem Handwerksregister von Amts wegen löschen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Genehmigungspflichtiges Handwerk (Synonym), Handwerksregister (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), Handwerkerregister (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

Verrichtungsdetail

von Amts wegen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr vorliegen, erfolgt eine Löschung von Amts wegen

Volltext

Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen.

Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen und die Handwerkskammer von diesen Umständen Kenntnis erlangt, wird der Betrieb von Amts wegen gelöscht.  Zuvor wird dem Betrieb regelmäßig Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Löschung Stellung zu nehmen.

Mit der Löschung erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Sofern ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht wird, muss die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen.

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

  • Beginn des Verfahrens mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die Handwerkskammer, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen sind
  • Vor einer Löschung von Amts wegen wird der Betrieb von der beabsichtigten Löschung in Kenntnis gesetzt

Bearbeitungsdauer

Sofern die Löschungsvoraussetzungen vorliegen und die Anhörung des Betriebs abgeschlossen ist, erfolgt umgehend die Löschung und es ergeht eine Löschungsmitteilung.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Eintragung im Handwerksregister Löschung von Amts wegen
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Handwerksregister nicht (mehr) vorliegen, erfolgt die Löschung von Amts wegen
  • Zuständige Stelle: Die zuständige Handwerkskammer des jeweiligen Bundeslandes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden