Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher oder Gerichtsdolmetscherin beantragen
Inhalt
Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher oder Gerichtsdolmetscherin beantragen
Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher oder Gerichtsdolmetscherin beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten in Deutschland vor Gericht als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher arbeiten, dann brauchen Sie eine spezielle berufliche Qualifikation als Dolmetscherin oder Dolmetscher. Und Sie müssen sich vom zuständigen Gericht als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher beeidigen lassen.
Als Gerichtsdolmetscherin und Gerichtsdolmetscher übersetzen Sie mündlich aus der deutschen Sprache in eine andere Zielsprache und umgekehrt. Sie überwinden damit Sprachbarrieren.