Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung im Ingenieurwesen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie sich als Sachverständiger im Ingenieurwesen öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der Architektenkammer NRW oder Ingenieurkammer-Bau NRW stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger müssen Sie - je nach Sachgebiet - besondere Fachkenntnisse nachweisen. Auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten ist mitzubringen. Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen. Ein Fachgremium bei der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der Architektenkammer oder Ingenieurkammer erfüllen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erhält nur, wer besondere Qualitäten in seiner Sachkunde und der Gutachtenerstellung sowie Vertrauenswürdigkeit und Neutralität in seiner Tätigkeit vorweisen kann.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW.
- Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung im Ingenieurwesen
- Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erhält nur, wer besondere Qualitäten in seiner Sachkunde und der Gutachtenerstellung sowie Vertrauenswürdigkeit und Neutralität in seiner Tätigkeit vorweisen kann
- Zuständigkeit: Architektenkammer NRW oder Ingenieurkammer-Bau NRW
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über die bisherige berufliche Tätigkeit
- Freistellungserklärung
- Objektliste aller in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung gefertigten Gutachten
- Namen und Anschriften von Auskunftspersonen, die bereit sind, über die persönliche und fachliche Eignung Auskunft zu geben
- Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der Prüfungszeugnisse
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung
- Gutachten gemäß der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen