Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei Zuschuss Bewilligung Tiergesundheit ud Tierschutz
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Unternehmen der Fischerei und der Aquakultur können für unterschiedliche Bereiche Zuwendungen erhalten.
Die unterschiedlichen Schwerpunkte können der Richtlinie entnommen werden.
- Die benötigten Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. (https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/fischerei/emfaf.htm)
- Je nach Maßnahme sind zum Antrag unter anderem folgende Anlagen erforderlich:
- Ausführliche Beschreibung der beantragten Maßnahme
- Anlagen zum Antrag
- Darstellung der Gesamtkosten
- Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister, Satzung, Gesellschaftsvertrag (wenn kein Einzelunternehmen oder öffentlicher Antragstellerin/Antragsteller)
- Vollmacht (Vertretungsberechtigung in der Regel bei allen außer Einzelunternehmen)
- Grundbuchauszug bzw. Pacht-/Mietvertrag
- Erforderliche Genehmigungen
- Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (private Antragstellende)
- Bankbestätigungen zum Nachweis der Eigenmittel und / oder Finanzierung
- Nachweis zur Angemessenheit der Kosten je Auftragsgegenstand / Gewerk
Gefördert werden:
- Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger
- Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteiger in diesem Bereich
- Verarbeitungsunternehmen und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteiger in diesem Bereich
- Das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt für Maßnahmen
- Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen
- Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände und die Stiftung Wasserlauf NRW
Genaue Definitionen und Zuordnungen lassen sich der Richtlinie entnehmen.
- Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter als zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.
- Alle Anträge werden einem zweistufigen Auswahlverfahren unterzogen.
- Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt die Bewilligung.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Ansonsten kann sich die Bewilligung durch die Nachforderung von Unterlagen verzögern.
Es handelt sich um eine nicht rückzahlpflichtige Zuwendung. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.
Förderung nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter - EU-Zahlstelle, Förderung
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/index.htm