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Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei Zuschuss Bewilligung Vermarktung und Verarbeitung

Nordrhein-Westfalen 99400005017008, 99400005017008 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400005017008, 99400005017008

Leistungsbezeichnung

Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei Zuschuss Bewilligung Vermarktung und Verarbeitung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fischerei (Synonym), Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse (Synonym), Fischzucht (Synonym), Aquakulturunternehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Vermarktung und Verarbeitung

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Teaser

Zuwendungen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Volltext

Unternehmen der Fischerei und der Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung können für unterschiedliche Bereiche Zuwendungen erhalten.

Die unterschiedlichen Schwerpunkte können der Richtlinie entnommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die benötigten Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. (https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/fischerei/emfaf.htm)
  • Je nach Maßnahme sind zum Antrag unter anderem folgende Anlagen erforderlich:
  • Ausführliche Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • Anlagen zum Antrag
  • Darstellung der Gesamtkosten
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister, Satzung, Gesellschaftsvertrag (wenn kein Einzelunternehmen oder öffentlicher Antragstellerin/Antragsteller)
  • Vollmacht (Vertretungsberechtigung in der Regel bei allen außer Einzelunternehmen)
  • Grundbuchauszug bzw. Pacht-/Mietvertrag
  • Erforderliche Genehmigungen
  • Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (private Antragstellende)
  • Bankbestätigungen zum Nachweis der Eigenmittel und / oder Finanzierung
  • Nachweis zur Angemessenheit der Kosten je Auftragsgegenstand / Gewerk

Voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Fischereiunternehmen und Neueinsteiger
  • Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteiger in diesem Bereich
  • Verarbeitungsunternehmen und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteiger in diesem Bereich
  • Das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt für Maßnahmen
  • Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen
  • Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände und die Stiftung Wasserlauf NRW

Genaue Definitionen und Zuordnungen lassen sich der Richtlinie entnehmen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter als zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.
  • Alle Anträge werden einem zweistufigen Auswahlverfahren unterzogen.
  • Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt die Bewilligung.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Ansonsten kann sich die Bewilligung durch die Nachforderung von Unterlagen verzögern.

Frist

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es handelt sich um eine nicht rückzahlpflichtige Zuwendung. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Förderung nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter - EU-Zahlstelle, Förderung

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/index.htm

Formulare

nicht vorhanden