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Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Sachsen-Anhalt 99003108058001, 99003108058001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003108058001, 99003108058001

Leistungsbezeichnung

Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schule (Synonym), Einschulungsdurchführung (Synonym), Einschulung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

Verrichtungsdetail

Einschulungsuntersuchung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Teaser

Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

Volltext

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Voraussetzungen

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
  • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
  • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
  • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

Bearbeitungsdauer

1 Stunde(n)
Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Schuleingangsuntersuchung wird von dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, im Beisein der Eltern durchgeführt. Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen. Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Start in die Schule vorliegen. Hierzu zählen körperliche, geistige, seelische, soziale und emotionale Fähigkeiten Ihres Kindes. Werden bei der Einschulungsuntersuchung Beeinträchtigungen des Kindes festgestellt, können rechtzeitig individuelle Fördermaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.

Ansprechpunkt

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden