Abfall entsorgen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gewerbemüllentsorgung (Synonym), Problemstoffe (Synonym), Hausmüllentsorgung (Synonym), Abfall Beseitigung anmelden (Synonym), Abfallverbrennung (Synonym), Müll verbrennen (Synonym), Abfallbeseitigung (Synonym), Müllentsorgung (Synonym), Bioabfallentsorgung (Synonym), Abfallgebühren (Synonym), besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Synonym), Heckenschnitt (Synonym), Sonderabfall (Synonym), Baumschnitt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.