Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauprüfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Beantworten von Bauvoranfragen
- Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses