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Vorläufigen Reisepass beantragen

Sachsen-Anhalt 99085001012005, 99085001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012005, 99085001012005

Leistungsbezeichnung

Vorläufigen Reisepass beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisepass vorläufig beantragen (Synonym), Urlaub (Synonym), vorübergehender Reisepass (Synonym), Einwohnermeldeamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

vorläufig

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 26€

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Bearbeitungsdauer

0 Tag(e)
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden