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Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen

Sachsen-Anhalt 99108047050001, 99108047050001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047050001, 99108047050001

Leistungsbezeichnung

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben (Synonym), Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Umschreibung (050)

Verrichtungsdetail

aus der EU und dem EWR

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.09.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)

  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)

  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung

  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

  • Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

ohne Probezeit: EUR 35,00

mit Probezeit: EUR 35,80

Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden