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Aufnahme am Gymnasium anmelden

Sachsen-Anhalt 99088047034000, 99088047034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088047034000, 99088047034000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme am Gymnasium anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schularten (Synonym), Schule (Synonym), Gymnasium (Synonym), Schulpflicht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Teaser

Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.

Volltext

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der Personensorgeberechtigten
  • Formular zur Schullaufbahnerklärung

Voraussetzungen

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
  • Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
  • Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.

Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.

Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12 und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine vertiefte allgemeine Bildung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden