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Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

Sachsen-Anhalt 99140001019002, 99140001019002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001019002, 99140001019002

Leistungsbezeichnung

Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Societas Privee Europaea (Synonym), SPE (Synonym), Ltd. (Synonym), Private Company Limited By Shares (Synonym), Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

Verrichtungsdetail

ausländische Kapitalgesellschaft

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

  • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
    • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
    • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
    • die Rechtsform der Gesellschaft
    • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
    • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden