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Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen

Sachsen-Anhalt 99018001001000, 99018001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018001001000, 99018001001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erklärung zur Straffreiheit

Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland 
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausland,
    • einen gleichwertigen Ausbildungsstand
    • die persönliche Eignung

Kosten

Gebühr: 150€ - 250€
Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

EUR 120 bis 265.

Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.


Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare