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Prostitutionsstätte anmelden

Sachsen-Anhalt 99050181005000, 99050181005000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050181005000, 99050181005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsstätte anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Freudenhaus (Synonym), Puff (Synonym), anschaffen (Synonym), Prostituiertenschutzgesetz (Synonym), Gewerbe (Synonym), Gangbang-Party (Synonym), Erotik (Synonym), Prostituierte (Synonym), Swinger-Club (Synonym), Escort (Synonym), auf den Strich gehen (Synonym), Bordell (Synonym), Prostitutionsgesetz (Synonym), Prostitution (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie wollen eine Prostitutionsstätte betreiben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Betrieb.

Volltext

Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Betriebskonzept
  • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
  • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
  • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Voraussetzungen

Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

  • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
  • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
  • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

  • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
  • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
  • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
  • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

Kosten

Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.